Best Practice Dialog II.A1
Digitalisieren inklusiv | Wie digitale Angebote für alle zugänglich werden.
Best Practice Dialog II.A1
Digitalisieren inklusiv | Wie digitale Angebote für alle zugänglich werden.
In einer zunehmend digitalisierten Welt müssen Softwareprodukte von Anfang an barrierefrei und ergonomisch gestaltet sein, um wirklich für alle zugänglich zu sein. Besonders im öffentlichen Sektor spielt die Zugänglichkeit digitaler Angebote eine zentrale Rolle. Justizmitarbeitende sind auf effiziente, barrierefreie digitale Lösungen angewiesen, um ihre anspruchsvolle Arbeit gerecht und präzise ausführen zu können. Technische Barrieren und umständliche Bedienoberflächen nicht zum Hindernis werden. Die Digitalisierung der Justiz muss daher so gestaltet sein, dass sie Mitarbeitende – unabhängig von ihren körperlichen, sensorischen oder kognitiven Voraussetzungen – aktiv unterstützt und deren Arbeit erleichtert. Nur so kann ein rechtssicheres, gerechtes und zugängliches Justizsystem für alle gewährleistet werden.
Erleben Sie, wie Barrierefreiheit und Ergonomie nicht nur als Anforderungen, sondern als zentrale Prinzipien in jeden Schritt des Entwicklungsprozesses integriert werden können.