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Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung
TUM Center for Digital Public Services, Technische Universität München
Prof. Dr. Dirk Heckmann verbindet als Verfassungsrichter und Internetrechtsprofessor wie kein anderer in Deutschland Tradition und Moderne. Er sieht es als seine Berufung, neuartige Fragen zu Recht und Sicherheit der Digitalisierung in Geschichten, Bildern und multimedialen Inszenierungen zu beantworten und damit auch außerhalb der juristischen Fachwelt für Verständnis und Rechtssicherheit zu sorgen. Seit 1996 lehrte er IT-Recht an der Universität Passau, bevor er 2019 einer Leuchtturmberufung an die Technische Universität München auf den neu errichteten Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung folgte. Dort gründete er auch das TUM Center for Digital Public Services CDPS, das seit Februar 2023 eine wissenschaftliche Einrichtung der TUM School of Social Sciences and Technology ist.
2003 wurde Heckmann zum nebenamtlichen Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt, 2007 in den Expertenkreis des Nationalen IT-Gipfels der Bundeskanzlerin und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Er ist zudem Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt. Von 2007 bis 2021 war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), ab 2014 deren Vorsitzender.
Seine Lehr-, Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in den topaktuellen, zumeist noch wenig ergründeten Rechtsfragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich sowie Justiz und Verwaltung. Der fachliche Fokus liegt dabei besonders auf dem Datenschutz, der IT-Sicherheit, dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (maschinellen Lernens) und anderer Innovationen. Der juris Praxiskommentar Internetrecht (8. Auflage 2024, 3.000 Seiten), den er gemeinsam mit seiner Kollegin Anne Paschke (TU Braunschweig) herausgibt, gilt als das deutsche Standardwerk zum Recht der Digitalisierung.
2003 wurde Heckmann zum nebenamtlichen Verfassungsrichter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof gewählt, 2007 in den Expertenkreis des Nationalen IT-Gipfels der Bundeskanzlerin und 2018 in die Datenethikkommission der Bundesregierung berufen. Er ist zudem Direktor am Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation bidt. Von 2007 bis 2021 war er Mitglied des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), ab 2014 deren Vorsitzender.
Seine Lehr-, Forschungs- und Beratungsschwerpunkte liegen in den topaktuellen, zumeist noch wenig ergründeten Rechtsfragen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich sowie Justiz und Verwaltung. Der fachliche Fokus liegt dabei besonders auf dem Datenschutz, der IT-Sicherheit, dem Einsatz Künstlicher Intelligenz (maschinellen Lernens) und anderer Innovationen. Der juris Praxiskommentar Internetrecht (8. Auflage 2024, 3.000 Seiten), den er gemeinsam mit seiner Kollegin Anne Paschke (TU Braunschweig) herausgibt, gilt als das deutsche Standardwerk zum Recht der Digitalisierung.