Werkstatt I.II.2
Justiz als Labor? Wie Innovationen ins System kommen – Räume, Regeln, Ressourcen
Werkstatt I.II.2
Justiz als Labor? Wie Innovationen ins System kommen – Räume, Regeln, Ressourcen
Innovation ist kein Selbstläufer – besonders in der Justiz. Sie braucht rechtliche Freiräume, geschützte Erprobungsräume, tragfähige Personalstrukturen und einen Kulturwandel im Umgang mit Veränderung. Der Koalitionsvertrag 2025 setzt hier erstmals gezielt an: Mit Experimentier- und Öffnungsklauseln sollen die Länder mehr Spielraum in der Gerichtsorganisation, Digitalisierung und gerichtlichen Zuständigkeit erhalten. Pilotverfahren und Reallabore sind als Impulsräume gedacht, um neue Modelle in den Regelbetrieb zu überführen.
Doch wie kommen Innovationen tatsächlich ins System? Was braucht es, damit neue Ideen nicht an Schnittstellen, Zuständigkeiten oder Überforderung scheitern?
Diese Session beleuchtet vier Schlüsselfaktoren:
-
Rechtliche Ermöglichung
– Welche Gesetzesrahmen, Abweichungsrechte oder Normvarianten braucht es für digitale und strukturelle Erprobung? -
Strukturelle Verankerung
– Wie lassen sich Erkenntnisse aus Modellprojekten systematisch evaluieren und in die Fläche bringen? -
Kompetenzentwicklung & Personalkultur
– Welche neuen Rollen (z. B. Legal Engineers, Projektjurist:innen, digitale Referent:innen) braucht eine reformbereite Justiz?
– Wie gelingt Aus- und Fortbildung für innovationsoffene Justizorganisationen? -
Governance & Ressourcen
– Wie kann über föderale Ebenen hinweg gesteuert, skaliert und finanziert werden?
– Welche Rolle spielen Justizministerien, OZG-Strukturen und Projektverbünde?
Impulse aus anderen Bereichen (z. B. digitale Modellkommunen, Innovationsfonds in der Verwaltung oder Change-Management in der Wirtschaft) zeigen, dass technologische Erneuerung ohne organisatorische Befähigung nicht greift.
„Justiz als Labor“ fragt daher nicht nur, was erprobt werden kann – sondern wie das System auf Dauer innovationsfähig bleibt.