Plenum am Morgen II.I.1
Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Wandel? – Reformimpulse aus dem Koalitionsvertrag
Plenum am Morgen II.I.1
Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit im Wandel? – Reformimpulse aus dem Koalitionsvertrag
Der Koalitionsvertrag 2025 formuliert ein klares Ziel: eine moderne, effiziente und digital befähigte Justiz, die auf gesellschaftliche Erwartungen ebenso wie auf verfahrenspraktische Herausforderungen reagiert. Besonders Straf- und Verwaltungsgerichte stehen dabei im Fokus struktureller und digitaler Transformation.
Im Strafrecht soll eine grundlegende Überarbeitung der Strafprozessordnung erfolgen – vorbereitet durch eine Kommission aus Wissenschaft und Praxis. Ziel ist eine zeitgemäße, transparente und beschleunigte Strafverfolgung. Ein Schwerpunkt liegt auf einem verbesserten Opferschutz, etwa durch die erleichterte audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeug:innen.
Auch die Schnittstelle zwischen Polizei, Sicherheitsbehörden und Justiz wird neu betrachtet: Für eine funktionierende digitale Strafverfolgung müssen medienbruchfreie Übergänge, gemeinsame Schnittstellenstandards und sichere Datenübertragung gewährleistet werden. Der Ausbau interoperabler IT-Strukturen ist dabei ebenso erforderlich wie rechtlich tragfähige Modelle zur Nutzung digitaler Beweismittel und zur Verfahrensbeschleunigung.
Parallel soll die Modernisierung der Verfahrensordnungen vorangetrieben werden: klassische Akten sollen durch digitale Verfahrensplattformen ersetzt werden, die auch digitale Beweismittel standardmäßig aufnehmen. Damit gehen strukturelle und technologische Innovation Hand in Hand.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht eine Novellierung der Verwaltungsgerichtsordnung an. Geplant sind u. a. die verstärkte Entscheidung durch Einzelrichter, die Einführung von Pilotverfahren sowie eine Konzentration auf die Rechtmäßigkeitsprüfung, ohne den Amtsermittlungsgrundsatz aufzugeben.
Diese Session beleuchtet, wie verfahrensrechtliche Reformen, Digitalisierung und eine neue Schnittstellengovernance verzahnt geplant und umgesetzt werden können – und welche rechtspolitischen, technischen und kulturellen Voraussetzungen es für einen nachhaltigen Wandel braucht.